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Fahrer und Fahrerinnen
Um den Bürgerbus fahren zu dürfen, bedarf es eines normalen EU - Kartenführerscheins. Für die Personenbeförderung sind weiterhin erforderlich: eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung und ein Führungszeugnis. Nähere Informationen, auch bezüglich der Kostenerstattung, können jederzeit bei uns eingeholt werden.
Der zeitliche Aufwand liegt ca. bei 1 - 2 Vor- oder Nachmittagen monatlich. Es finden regelmäßige Fahrerabende statt, um sich untereinander auszutauschen, Dienste zu besprechen oder um einfach nur beisammen zu sitzen
Selbstverständlich werden alle Fahrer und Fahrerinnen in den Bürgerbus eingewiesen und können das Busfahren „üben“, bevor sie den Fahrbetrieb aufnehmen.
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